Deutsche Handwerkszeitung, 19.10.2015
[…] Ähnlich wie Münchner Bier oder Schwarzwälder Schinken wurde der Schlesische Streuselkuchen 2011 von der Europäischen Kommission in das Register der geschützten geografischen Angaben eingetragen – unter seiner polnischen Bezeichnung »Kołocz śląski/Kołacz śląski« für die Woiwodschaft Oppeln und Teile der Woiwodschaft Schlesien.
Die Eintragung hätte dazu führen können, dass die Herstellung, die Bezeichnung und der Verkauf von »Schlesischem Streuselkuchen« durch deutsche Bäcker als rechtlich unzulässig bewertet wird. […]
Bäcker dürfen Schlesischen Streuselkuchen backen
Der gesamte Artikel in der Online-Ausgabe der Deutschen Handwerkszeitung
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