Deutsche Welle – Monitor Ost- / Südosteuropa, 17.03.2003

INTERFAX, russ., 14.3.2003

Der Direktor der Staatlichen Eremitage, Michail Piotrowskij, hält den Beschluss des Kulturministeriums der Russischen Föderation, der Stadt Bremen die Kunstsammlung zurückzugeben, die nach dem Zweiten Weltkrieg nach Russland verbracht wurde, für juristisch begründet. Bei Radio „Echo Moskwy“ sagte er am Freitag (14.3.), dass Kunstschätze, die als persönliche Trophäe ausgeführt und folglich gesetzwidrig in die UdSSR gelangt sind, entsprechend der russischen Gesetzgebung dem Eigentümer, das heißt der Bremer Kunsthalle zurückgegeben werden müssen.

Gleichzeitig unterstrich Michail Piotrowskij: „Egal wie die juristischen Begründungen, Meinungsverschiedenheiten und Schlussfolgerungen aussehen – die Tatsache, dass der Siegerstaat eine so große und wertvolle Sammlung wie die Bremer Sammlung zurückgibt, muss als Geste des guten Willens betrachtet werden. In der Regel folgt auf so eine Geste der einen Seite eine ähnliche Geste der anderen Seite.“ „Es gibt teilweise mündliche, teilweise schriftliche Absprachen mit der Bremer Kunsthalle. Darin heißt es, sollte die Sammlung an Bremen zurückgegeben werden, so wird Bremen einen Teil davon der Eremitage überlassen“, so Piotrowskij. „Es handelt sich um einige Grafiken von Dürer, ein großes Gemälde von Goya, um insgesamt etwa 20 Werke.“

Am 12. März hat die Staatsduma der Russischen Föderation Präsident Wladimir Putin aufgerufen, keine entschädigungslose Rückgabe der Sammlung aus 362 Grafiken und 2 Gemälden aus der Bremer Kunsthalle, die vom Kapitän der Sowjetarmee Wiktor Baldin im Jahr 1945 gerettet worden waren, durch das russische Kulturministerium an Deutschland zuzulassen. (...) (lr)