Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Polen zu Ausgleichszahlungen – Kein Präjudiz für deutsche Ansprüche
Gerhard Gnauck

Die Welt • 23.06.2004

Warschau. Der polnische Staat muss für die Vertriebenen aus den früheren polnischen Ostgebieten, die dort bei Kriegsende ihr Eigentum zurücklassen mussten, eine Entschädigungsregelung finden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag entschieden. Der heute bei Krakau lebende Kläger war 1944 im heute ukrainischen Lwiw (Lemberg) geboren und als Kind mit seinen Eltern vertrieben worden. Das Gericht verurteilte die Republik Polen dazu, die Prozesskosten in Höhe von 12 000 Euro zu tragen und binnen sechs Monaten eine Regelung für diese Art von Ansprüchen auszuarbeiten. […]