Eva Hahn, Hans Henning Hahn
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Die Vertreibung kann und soll zwar erinnert werden, aber sie ist kein Thema, mit dem man Politik machen und die man materiell rückgängig machen kann. Sollte man sich nicht überlegen, wo denn nun die »Heimat« des »vierten Stammes Bayerns«, der sudetendeutschen Volksgruppe, heute liegt? Sollte man sich nicht überlegen, wer eigentlich für die Entschädigung der Vertriebenen (falls diese wirklich noch eine benötigen sollten) zuständig ist, ob die »Vertreiberstaaten« oder die Bundesrepublik Deutschland, die ohnehin schon so viel für ihre Eingliederung und die Pflege des »sudetendeutschen Kulturguts« ausgegeben hat? Sollte man sich nicht in Deutschland endlich überlegen, ob die zweifelsohne bedauerliche Aussiedlung der Deutschen aus Osteuropa nicht endlich akzeptiert werden sollte? Die Vertreibung war ein Ergebnis des Zweiten Weltkriegs, und es ist wohl höchste Zeit, mit dessen Ergebnissen vorbehaltlos, d.h. ohne irgendwelche revisionistische Hintergedanken seinen Frieden zu machen. Solange dieses Kapitel nicht in Deutschland abgeschlossen wird, werden sich immer wieder Anlässe finden, die die deutsch-tschechische und auch die deutsch-polnische Nachbarschaft nicht zur Ruhe kommen lassen.

»Wann werden die Deutschen endlich jedem Volk seine eigene Geschichte überlassen«,

fragte neuerdings ein Prager Historiker, aber er erhielt in der deutsch-tschechischen Gesprächsrunde keine Antwort.

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»Ich fand Beneš kaum verändert. Empfangen hat er uns in jenem Raum auf dem Hradschin, wo ich schon 1937 mit ihm gesprochen hatte... Verlassen habe ich ihn nach einer Stunde anregenden Gesprächs, genau so voll von Respekt und Bewunderung wie nach unserer ersten Begegnung. Sein realistischer Elan verbindet sich mit einer guten Portion politischer Schlauheit und Realismus. Er besitzt beides, Glauben und Flexibilitat – eine Kombination, die aus ihm einen Verwandten des großen amerikanischen Präsidenten, des verstorbenen Franklin D. Roosevelt macht.«

So beschrieb der deutsche Schriftsteller Klaus Mann am 4. August 1945 in der New Yorker Zeitschrift »The Nation« seine erste Begegnung mit dem tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Beneš nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die Erinnerungen Klaus Manns sind heutzutage in der Bundesrepublik nicht populär:

»Die Tschechoslowakei Masaryks und Beneschs hätte verdient, dass man um ihretwillen das Äußerste riskierte. Es war ein gutes Land, eine gute Demokratie, die Tschechoslowakei Masaryks und Beneschs. Ich bin stolz darauf, ein Bürger dieser freien und tapferen Republik gewesen zu sein, sei es auch nur vorübergehend und mehr dem Namen nach ... Von allen europäischen Völkern waren es die Tschechen, die damals am mutigsten und am klarsten eben die Ideale und Überlieferungen repräsentierten, die in Deutschland mit Füßen getreten wurden...!«

Andere Deutsche haben ein anderes Bild von Beneš:

»Beneš hat absolut vergessen, dass er nur Präsident einer kleinen Nation war, ein trockener, gefühlloser Zwerg der Weltgeschichte.«

Dieses Bild stammt aus dem neuesten Lieblingsbuch der Sudetendeutschen Zeitung Edvard Beneš – der Liquidator von Böhmen. Dämon des Genozids an den Sudetendeutschen und Totengräber der tschechoslowakischen Demokratie. Seine 1966 aus der Tschechoslowakei emigrierte Autorin Sidonia Dedina gilt bei der Sudetendeutschen Landsmannschaft als »Vorkämpferin für Gerechtigkeit«, und deshalb genießt auch ihr Buch große Popularität:

»Im Stil eines Doku-Dramas vermischt sie die Biographie des Schlächters der Sudetendeutschen mit authentischen Schicksalen seiner Opfer.«

Schon allein die hier benützten Sprachmittel eignen sich wohl kaum zu einem versöhnungsorientierten deutsch-tschechischen Dialog über die Vergangenheit. Sind es nicht auch jene »Verschwörungs- und Dämonisierungskategorien«, deren Verwendung Antje Vollmer neuerdings an die tschechische Adresse kritisierte?

Über die tschechoslowakische Demokratie der Zwischenkriegszeit wissen sudetendeutsche Politiker bis heute nicht viel Gutes zu berichten. Sie halten sie für einen »Völkerkerker«, und das Münchner Abkommen von 1938, das weltweit als Symbol für die Feigheit demokratischer Politiker vis-ŕ-vis der NS-Diktatur gilt, ist für sie

»die Bankrotterklärung der gegen den Willen dieser Völker errichteten Tschechoslowakei,«

wie es der langjährige Sprecher der Sudetendeutschen Franz Neubauer in einer weit verbreiteten Broschüre formulierte. Diese völkische antitschechoslowakische Propaganda und ihr Anti-Versailles-Revisionismus aus der Zwischenkriegszeit werden von sudetendeutschen Organisationen in der Bundesrepublik ohne jede kritische Auseinandersetzung bis heute gepflegt, und die Figur von Edvard Beneš spielt dabei nach wie vor die Rolle der b˜te noire. Mit dem Schlagwort »Beneš-Dekrete« fand sie ihre neueste Variante.

Bis vor kurzem kannte niemand die »Beneš-Dekrete«. Das Schlagwort tauchte in der Öffentlichkeit erst in den neunziger Jahren auf, obwohl die Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa und damit auch aus der Tschechoslowakei von keiner im deutschen Bundestag vertretenen politischen Partei je als eine definitive und endgültig abgeschlossene Geschichte akzeptiert wurde. Als noch in den achtziger Jahren tschechische Dissidenten und Emigranten über die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei lebhaft diskutierten, wurden sie für ihre kritischen Einsichten allerorts, ja sogar unter den Sudetendeutschen gelobt. Von einer »Aufhebung der Beneš-Dekrete« sprach auch damals jedoch niemand. Und so fragen sich viele Tschechen, vor allem die Älteren, ob denn nun heute in Deutschland das Schlagwort von den »Beneš-Dekreten« für ähnliches steht wie die nationalsozialistische Anti-Beneš-Kampagne der dreißiger Jahren? Gelten heute in Deutschland die sudetendeutschen Parolen von damals (und leider heute) mehr als die Erinnerungen deutscher Demokraten wie Klaus Mann?

Auch ohne das Schlagwort von den »Beneš-Dekreten« war immer bekannt, daß 1945 in der Tschechoslowakei revolutionäre Veränderungen stattfanden, die man lange – und zu recht – als »Mai-Revolution« bezeichnete. Die aus dem Exil zurückkehrenden politischen Eliten stützten sich dabei auf das in der Kriegs- und Exilsituation entstandene Gesetzgebungsrecht des Staatspräsidenten. In der wiedererrichteten Tschechoslowakei übte der Präsident der Republik bis zum 28. Oktober 1945 die Gesetzgebung auf Vorschlag der Regierung in Form von Dekreten bzw. Verfassungsdekreten aus. Das gesamte öffentliche Leben wurde – gegenüber dem politischen System der Vorkriegszeit – umgestaltet. Durch ein Verfassungsdekret der Provisorischen Nationalversammlung vom 29. März 1946 wurden alle diese Dekrete nachträglich parlamentarisch legitimiert. Neben der Entrechtung und Aussiedlung der damaligen tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher und madjarischer Nationalität gehörten dazu weitreichende Verstaatlichungen und die Einschränkung der politischen und bürgerlichen Freiheiten. Das Procedere ist schon damals in der Tschechoslowakei vielfach kritisiert worden. Die Legitimität der Dekrete aber zog niemand in Zweifel, weder im Lande selbst noch im Ausland.

Schon immer wusste man auch, dass es in der Tschechoslowakei unmittelbar nach dem Krieg nicht immer rechtens zuging. Unzählige, nicht nur sudetendeutsche, sondern auch tschechische und slowakische Erinnerungen und so auch Memoiren nichtkommunistischer Politiker erzählen Geschichten von Unrechtstaten aus der Nachkriegszeit; nicht einmal die kommunistische Propaganda machte einen Hehl daraus, daß ihr Regime seinen Sieg der »Mai-Revolution« von 1945 verdankte: Das sogenannte volksdemokratische System sei schon in den ersten Nachkriegsmonaten entstanden, so dass der berühmte Putsch der Kommunisten vom Februar 1948 in der kommunistischen Selbstdarstellung nur als eine »erfolgreiche Abwehr« konterrevolutionärer Bestrebungen der bürgerlichen Klasse gefeiert wurde. Sowohl die tschechischen und slowakischen Kommunisten als auch ihre Gegner waren sich darin einig, dass es in der Nachkriegstschechoslowakei »revolutionär« und keineswegs »rechtens« zuging. Von den (Sudeten-)Deutschen allerdings wollte sich niemand darüber belehren lassen, was Recht und was Unrecht war. Darin waren sich damals und sind sich bis heute nahezu alle Tschechen einig.

Die umfassende gesetzliche Neuregelung des gesamten gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Lebens betraf in einigen Dekreten auch die etwa drei Millionen deutschsprachigen Staatsbürger der Vorkriegstschechoslowakei. Dabei handelte es sich keineswegs um ihre Aussiedlung. Diese erfolgte ohne innerstaatliche gesetzliche Grundlage, jedoch mit Billigung und Unterstützung der alliierten Siegermächte. Letzere verpflichteten sich während der Potsdamer Konferenz im Sommer 1945, organisatorisch an der Aussiedlung mitzuwirken, und das taten sie auch.

»Nicht die geplante Umsiedlung, sondern ausschließlich deren Ausmaß stand gegen Kriegsende noch zur Debatte,«

schreibt die Historikerin Sylvia Schraut und weist darauf hin, daß die britisch-amerikanische European Advisory Commission in der Aussiedlung der Deutschen aus Osteuropa eine »positiv bewertete Politik der Befriedigung Osteuropas« sah. In der tschechischen Gesellschaft berufen sich daher viele auf den spezifischen historischen Kontext, in dem die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei stattgefunden habe, und weisen deshalb stets stellvertretend auf das Potsdamer Abkommen hin.

Als rechtliche Grundlage der Aussiedlung der Deutschen betrachtete man in der Tschechoslowakei den Beschluss der Potsdamer Konferenz und den Plan des Alliierten Kontrollrats vom 20. November 1945 über den Transfer der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, Polen, Ungarn und Österreich. Darüber hinaus galten drei Präsidialdekrete als ergänzende Normen: Dekret Nr. 33 über die Staatsbürgerschaft, Dekret Nr. 12 über die

»Konfiskation des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen Volkes«

und schließlich das Dekret Nr. 108 über die »Konfiskation des feindlichen Vermögens«. Wenn in Deutschland und Österreich heute die »Aufhebung der Beneš-Dekrete« gefordert wird, dürften wohl nur diese drei der 143 Präsidialdekrete gemeint sein. Aber so genau drücken sich die sudetendeutschen, deutschen und österreichischen Politiker nicht aus. Geht es ihnen um das Rückkehrrecht einzelner Vertriebener, um eine Zuerkennung der tschechischen Staatsbürgerschaft für alle Vertriebenen (und ihre Nachkommen) oder um die Restitution des vor mehr als einem halben Jahrhundert konfiszierten Vermögens?

Viele wohlwollende Deutsche meinen, dass der Ruf nach einer Aufhebung der »Beneš-Dekrete« nur ein tschechisches Zugeständnis zum Ziel habe, dass die ehemaligen tschechoslowakischer Staatsbürger deutscher Nationalitat in der Nachkriegstschechoslowakei nicht rechtens behandelt worden seien. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich dabei allerdings um einen Irrtum. In der Satzung der Organisation, die am lautesten nach der Aufhebung der »Beneš-Dekrete« ruft, der Sudetendeutschen Landsmannschaft, steht seit mehr als einem halben Jahrhundert ein viel weitreichenderes Ziel festgeschrieben:

»...den Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen.«

Daneben klingt die zweite selbstauferlegte Aufgabe der Landsmannschaft,

»den Anspruch der Volksgruppe auf Rückerstattung des konfiszierten Vermögens im Rahmen einer gerechten Entschädigung zu vertreten,«

wie eine bloße Kleinigkeit. Die Forderung nach »Heimat- und Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe« kommt nämlich dem Anspruch der Landsmannschaft gleich, eigenständig über jene Gebiete zu entscheiden, die sie als ihre »Heimat« betrachtet, d.h. über jene Gebiete, die durch das Münchener Abkommen 1938 von der Tschechoslowakei abgetrennt und dem Deutschen Reich zugeschlagen wurden. Ist es verwunderlich, dass man in Tschechien über die Stimmen der Sudetendeutschen Landsmannschaft, der bayerischen CSU und der Wiener Regierungskoalition ÖVP/FPÖ verwirrt ist und dass tschechische Politiker jeden Dialog über die »Beneš-Dekrete« verweigern?

Das Schlüsseldokument zur Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg, das Potsdamer Abkommen, wird sogar innerhalb der vielbeschworenen »Rechts- und Wertegemeinschaft der EU« unterschiedlich beurteilt. Von seinen Unterzeichnern als bindend angesehen, wurde es von einigen deutschen Rechtsexperten stets als ein Regierungsabkommen betrachtet, das für die Bundesrepublik Deutschland keine Bindungswirkung entfalten könne. Dabei ging es vor allem darum, dass die Endgültigkeit der Aussiedlung der Deutschen aus Osteuropa nicht anerkannt werden sollte. Deswegen fanden in der Bundesrepublik die revisionistischen Bestrebungen der Vertriebenenverbände Unterstützung bei Politikern aller im Bundestag vertretenen Parteien. Daher wurde schon in den fünfziger Jahren auch in der Präambel des Lastenausgleichsgesetzes und in der Begründung zum Vertriebenenzuwendungsgesetz festgeschrieben, daß die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgabe des von Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeuten. Die »Vertreiberstaaten« sollten damit nicht von der Verpflichtung zur Wiedergutmachung freigestellt werden.

Heute kennt außer den Vertriebenenfunktionären kaum noch jemand diese inzwischen ein halbes Jahrhundert alte Geschichte genau. Der Beharrlichkeit der Vertriebenenpolitiker widmete die deutsche Öffentlichkeit bisher kaum Aufmerksamkeit, etwa wenn der Bund der Vertriebenen im Jahre 1997 erklärte:

»Der Beitritt der Tschechischen Republik zur EU darf nicht bedingungslos erfolgen. Gesetze und Dekrete, wie z.B. die »Beneš-Dekrete«, mit denen den Sudetendeutschen kollektiv jede Lebensgrundlage entzogen wurde, stehen dem europäischen Rechts- und Werteverständnis entgegen.«

Und plötzlich scheint es, als hätte sich nun in Deutschland und Österreich das gesamte politische Spektrum diese Haltung zu eigen gemacht.

In Tschechien verbreitet sich währenddessen der Eindruck, als würden die sudetendeutschen völkischen Organisationen abermals zur entscheidenden politische Kraft in den deutsch-tschechischen Beziehungen heranwachsen, wie schon einmal zuvor. Wer kümmert sich eigentlich in der deutschen Öffentlichkeit darum, was die deutschen Politiker von den Tschechen fordern? Das von vielen Deutschen stets gegenüber den Tschechen vorgebrachte Argument, in Deutschland interessiere sich kaum jemand für die »Beneš-Dekrete« und für die Parolen der Vertriebenenfunktionäre, klingt heute hohl. Wäre es nicht an der Zeit, fragen sich viele nachdenkliche Menschen in Tschechien, daß man sich endlich in der deutschen Gesellschaft doch dafür interessiert, wie und mit welchen Zielen in ihren Namen Druck auf ihren Nachbarstaat ausgeübt wird? Oder wird es wieder einmal heißen: wir haben nichts gewusst?

Viele Deutsche hegen den Verdacht, hinter den tschechischen Reaktionen und unglückseligen Politiker-Ausspüchen verbärgen sich antideutsche Ressentiments, und wehren sich gegen die Zuschreibungen einer vermeintlichen Kollektivschuld. Dieser Vorwurf stößt in Tschechien auf weitgehendes Unverständnis. Dort erinnert man sich daran, daß etwa Heinrich und Thomas Mann, als sie 1936 für sich und ihre Familien in der Tschechoslowakei um politisches Asyl und die tschechische Staatsbürgerschaft bemühten, schließlich von sudetendeutschen Politikern in Reichenberg das (für eine Einbürgerung notwendige) Heimatrecht verweigert wurde, während sich gleich mehrere tschechische Städte darum bewarben. So konnte auch bei dem für die Vertreibung der Deutschen mitverantwortlichen Edvard Beneš sein deutscher Besucher Klaus Mann nicht einmal im Jahr 1945 antideutsche Ressentiments feststellen.

Die meisten Tschechen sind der Überzeugung, hinter all den unglückseligen Entwicklungen in der Nachkriegstschechoslowakei stünden die politischen Erfahrungen mit Hitlerdeutschland und dessen sudetendeutschen Sympathisanten, und keineswegs eine kollektive antideutsche Schuldzuweisung. Dass es nicht immer rechtens in der Nachkriegstschechoslowakei zuging, und dass die damalige Behandlung der Deutschen kein Ruhmesblatt in den Annalen der tschechischen Geschichte darstellt, darüber wird seit spätestens 1990 viel intensiver diskutiert, als man in den fünfziger Jahren in der Bundesrepublik die NS-Vergangenheit zu bewältigen versuchte. Edvard Beneš ist schon immer auch in der tschechischen Öffentlichkeit ein umstrittener Politiker gewesen, aber Urteile über Recht und Unrecht in der eigenen Geschichte will man sich in Tschechien weder von Deutschen, die in der Traditionen des Anti-Versailles-Revisionismus oder Anti-Potsdam-Revisionismus stehen, noch von sudetendeutschen Organisationen vorschreiben lassen. Ist das so unverständlich?