Das Stipendium fördert Promotionsvorhaben, die sich mit transnationalen und transkulturellen Bezügen oder Verflechtungen im östlichen Europa vom Mittelalter bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der deutschsprachigen Bevölkerung befassen. Gefördert von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Dezember.
1

Was wird gefördert?

Das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergebene Immanuel-Kant-Promotionsstipendium richtet sich an den hervorrragend qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs in den Geschichts-, Kultur- und Gesiteswissenschaften.

Es fördert Promotionsvorhaben, die sich mit transnationalen und transkulturellen Bezügen oder Verflechtungen im östlichen Europa vom Mittelalter bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der deutschsprachigen Bevölkerung befassen. Dazu gehören auch die Themenkomplexe Flucht, Vertreibung und Aussiedlung sowie die Integrationsprozesse nach 1945.

Gefördert werden u. a. Vorhaben aus den Bereichen Geschichte und Politik, Europäische Ethnologie/Volkskunde, Kunstgeschichte, Literatur- und Sprachgeschichte, Migrationsforschung und Sozialwissenschaft.

Wo liegen die regionalen Schwerpunkte?

Der regionale Fokus liegt auf den historischen preußischen Ostprovinzen (Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen) in den heutigen Staaten Polen und Russland sowie den früheren und heutigen Siedlungsgebieten von Deutschen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa (vornehmlich in Tschechien und der Slowakei, in der ehemaligen Sowjetunion und in den baltischen Staaten sowie in Ungarn, Rumänien und dem ehemaligen Jugoslawien).

Wer kann sich bewerben?

Es können Bewerber/innen gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren beabsichtigte Arbeit eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt. Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern oder den sie betreuenden Hochschullehrern an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden.

Wie ist das Stipendium ausgestattet?

Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 1.300,– Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder und für einen Forschungsaufenthalt kommen.

Wer entscheidet?

Die Entscheidung über die Vergabe des Immanuel-Kant-Stіpendіums trifft ein von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien berufener wissenschaftlicher Auswahlausschuss.

Bewerbungstermin und Stipendienbeginn

Die Bewerbung ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Poststempel) zu richten an:

Geschäftsstelle des Immanuel-Kant-Stipendiums
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa – BKGE
Johann-Justus-Weg 147 a
D–26127 Oldenburg
T. +49 441 96195-0
F. +49 441 96195-33
E-Mail: bkge[at]bkge.uni-oldenburg.de
Internet: www.bkge.de

Stipendienbeginn ist der 1. Juli des Folgejahres.

Immanuel-Kant-Promotionsstipendium
Weitere Informationen auf den Internet-Seiten des BKGE